Die Ernst-August Baumgarte Stiftung verfolgt ausschließlich und
unmittelbar Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung.
- JUGENDHILFE
- ALTENPFLEGE
- MILDTÄTIGE ZWECKE
demnach insbesondere
- Die Förderung von sozial schwachen Kindern und Jugendlichen.
- Die Förderung, Unterstützung und Integration von Menschen mit Behinderung, insbesondere die Unterstützung von Personen, die durch körperliche, geistige oder seelische Behinderung auf Hilfe angewiesen sind.
- Die Förderung der Bildung,
der Aus- und Fortbildung sowie der Erziehung. - Die Förderung der Integration
verschiedener gesellschaftlicher Gruppen. - Die Förderung der Hospizarbeit und Betreuung alter Menschen.
Die Satzungszwecke entsprechen § 51 AO, § 53 AO, § 58 Nr. 1 und Nr. 2 AO
DIE GREMIEN:
Die Stiftung besteht aus zwei Gremien, dem Vorstand und dem Kuratorium.
Alleiniger Vorstand: | Renate Baumgarte | |
Kuratorium: | Michael Maletzky (Vorsitzender) | |
Richard Csaki | ||
Michael Schäfer | ||
Dr. Theodor Plümpe | ||
Hendrik Güse |