Die Ernst-August Baumgarte Stiftung verfolgt ausschließlich und
unmittelbar Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung.

  • JUGENDHILFE
  • ALTENPFLEGE
  • MILDTÄTIGE ZWECKE

demnach insbesondere

  • Die Förderung von sozial schwachen Kindern und Jugendlichen.
  • Die Förderung, Unterstützung und Integration von Menschen mit Behinderung, insbesondere die Unterstützung von Personen, die durch körperliche, geistige oder seelische Behinderung auf Hilfe angewiesen sind.
  • Die Förderung der Bildung,
    der Aus- und Fortbildung sowie der Erziehung.
  • Die Förderung der Integration
    verschiedener gesellschaftlicher Gruppen.
  • Die Förderung der Hospizarbeit und Betreuung alter Menschen.


Die Satzungszwecke entsprechen § 51 AO, § 53 AO, § 58 Nr. 1 und Nr. 2 AO

Die Gremien:
Die Stiftung besteht aus zwei Gremien, dem Vorstand und dem Kuratorium.

Alleiniger Vorstand:
Renate Baumgarte

Kuratorium:
Michael Maletzky (Vorsitzender)
Richard Csaki
Michael Schäfer
Dr. Theodor Plümpe
Hendrik Güse